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Der ORF hat am Donnerstag fristgerecht
Berufung gegen den Bescheid der KommAustria eingebracht, der die Nutzung
der ORF-Sendeanlagen durch ATV regelt. Das teilte der ORF
in einer Aussendung mit. Grund für die
Berufung sei die Unmöglichkeit der fristgerechten technischen Adaption
der Sendeanlagen. In diesem Zusammenhang verweist der ORF auf den
Produzenten der erforderlichen Geräte, der bis zum im Bescheid genannten
Termin nicht liefern könne. ATV-Geschäftsführer Tillmann Fuchs
bezeichnete die Berufung als "vorhersehbar" und sah seinen Vorwurf der
"Verzögerungstaktik" durch den ORF bestätigt. Man werde "das Beste daraus
machen", so Fuchs zum weiteren Verlauf des Rechtsstreits.
ATV
hat sich laut Aussendung entschlossen eine
eigene Berufung einzubringen, die ebenfalls am Donnerstag fristgerecht
eingereicht wurde. Hätte der ORF nicht berufen, wäre ein Rückzug der
ATV-Berufung kein Problem gewesen. Laut ATV-Chef-Fuchs bezieht sich die
eigene Berufung auf bereits im Verfahren eingebrachte Ansichten, vor
allem beim Entgelt. So ist ATV der Meinung, der ORF dürfe nur die
notwendigen Zusatzkosten für Installation und Instandhaltung verrechnen,
nicht aber Infrastrukturkosten. "Die Kosten dafür wurden bereits den
ORF-Gebührenzahlern verrechnet", so Fuchs. ATV wolle dafür nicht ein
zweites Mal zur Kasse gebeten werden. Wann der bisher nur über Kabel
empfangbare Privatsender nun tatsächlich "on air" gehen wird, kann Fuchs
nicht abschätzen. Das hänge vom Bundeskommunikationssenat (BKS) ab, der
nun am Zug sei. Eine Entscheidung wird frühestens im September erwartet.
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