ATV hat das Rennen um die bundesweite
Sendelizenz für terrestrisches Privat-TV für sich entschieden. Die
KommAustria hat heute, Freitag, ihre Entscheidung im
Zulassungsverfahren für das erste bundesweite, terrestrisch verbreitete
Privatfernsehen bekannt gegeben. Gewinner ist der schon bisher als
Favorit gehandelte Kabel-TV-Sender ATV. Das
Unternehmen des Tele München-Chefs Herbert Kloiber erhält die Sendelizenz
für die Dauer von zehn Jahren. Die drei Mitbewerber um bundesweites
Privat-TV können innerhalb von 14 Tagen beim Bundeskommunikationssenat
(BKS) Berufung gegen den heute zugestellten Bescheid der Erstinstanz
KommAustria beantragen. Dass diese Möglichkeit wahrgenommen wird, hält
KommAustria-Leiter Hans Peter Lehofer für wahrscheinlich.
Die KommAustria schließt eine aufschiebende Wirkung der Berufung aus. ATV
hat sich damit mit einem diesbezüglich vorsorglich gestellten Antrag
durchgesetzt. Mit der Vorbereitung des Sendebetriebes kann sofort
begonnen werden. Wann österreichisches Privat-TV erstmals bundesweit on
air geht, hängt vor allem von den Verhandlungen des neuen Players in der
österreichischen Medienlandschaft mit dem ORF ab. Der Bescheid bedeutet
gleichzeitig eine fernmelderechtliche Bewilligung aller notwendigen
Sendeanlagen, die im Wesentlichen dem ORF gehören. Der ORF ist gesetzlich
verpflichtet diese Anlagen "zu angemessenen Bedingungen" zur Verfügung zu
stellen. Zurzeit verhandeln ATV und der ORF über diese Bedingungen.
ATV-Geschäftsführer
Tillmann Fuchs hält es nach wie vor für möglich, noch vor dem Sommer auf
Sendung zu gehen.
Von den vier Bewerbern sind letztendlich nur zwei in die engere Wahl der
KommAustria gekommen: ATV und Kanal 1 von Hanno Soravia. Die beiden
anderen, Florian Novaks Ganymedia Network und Andreas Sattler,
scheiterten nach Ansicht der Behörde bereits an den
Zulassungsvoraussetzungen des Privat-TV-Gesetzes (PrTV-G). Novak und
Sattler konnten die "fachliche, finanzielle und organisatorische Eignung"
nicht glaubhaft machen. Der Schwerpunkt liegt eindeutig bei den Finanzen.
Behördenleiter Lehofer betonte, dass es der Behörde nicht um einen
Nachweis der Finanzierung gehe. Die Bewerber mussten lediglich ein
glaubhaftes Finanzkonzept präsentieren, dies sei den beiden
ausgeschiedenen Bewerbern nach Ansicht der Behörde nicht gelungen.
Die Auswahlgrundsätze, nach denen die KommAustria ihre Entscheidung
zwischen ATV und Kanal 1 getroffen hat sind im Wesentlichen vier im
PrTV-G festgelegte Punkte, von denen die Behörde drei von ATV qualitativ
besser erfüllt sieht. Ein Kriterium, den Anteil der Eigenproduktion,
konnte Kanal 1 für sich entscheiden.
Die heutige Entscheidung habe keinen Einfluss auf die Vergabe der
regionalen Sendelizenzen. "Ballungsraumfernsehen ist ein eigenes Spiel.
Die Entscheidung bei der bundesweiten Lizenz präjudiziert die
Entscheidung nicht", sagte Lehofer im Bezug auf die Chancen der Bewerber,
die auch regional antreten. Die Vergabe für die regionalen Lizenzen könne
erst beginnen, wenn der BKS eine Entscheidung in zweiter Instanz gefällt
habe, so Lehofer. Im Falle einer Berufung sei mit vier bis sechs Monaten
zu rechnen.
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